Unsere Zahl des Monats 07/2021: Der Abhängigenquotient
Die Rentenversicherung wird in Deutschland über ein Umlageverfahren finanziert. Stark vereinfacht bedeutet das, dass aus dem Bruttolohn der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zzgl. eines Arbeitgeberanteils die gesetzlichen Renten gezahlt werden. Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind aber zugleich jene Bevölkerungsgruppe, die direkt (z. B. Erziehung eigener Kinder) oder indirekt (z. B. Kindergeld) einen Großteil der Ausgaben für Familien trägt. Es werden also nicht nur die Rentenzahlungen, sondern auch Familienleistungen von den Beschäftigten getragen. Um einen Eindruck von einer „Gesamtlast“ für diese Bevölkerungsgruppe zu bekommen, ist es hilfreich, das Verhältnis der jungen (0- bis unter 18-Jährige) und der alten Personen (67 und älter) zur Erwerbsbevölkerung (18- bis unter 67-Jährige) zu betrachten. Ein Quotient von eins des so gebildeten „Abhängigenquotienten“ besagt, dass auf eine Person im erwerbsfähigen Alter eine Person kommt, die einen Anspruch auf Rentenzahlungen hat oder Familienleistungen auslöst.
Die Berechnungsgrundlage für die historische Entwicklung des Abhängigenquotienten bis 2020 bildet die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes des Statistischen Bundesamtes. Für die zukünftige Entwicklung wird die 14. koordinierte Bevölkerungsprojektion verwendet. Im Rahmen dieser werden verschiedene Varianten berechnet, die sich bzgl. der Entwicklung der Geburtenrate, der Lebenserwartung und der Wanderung unterscheiden. Die untenstehende Abbildung stellt die Auswirkungen unterschiedlicher Entwicklungen der Wanderungssalden auf den Abhängigkeitsquotienten bei moderaten Entwicklungen der Fertilität und Lebenserwartung dar. Der Abhängigenquotient steigt nach dem letzten historischen Wert (0,56; 2020) in allen betrachteten Varianten stark an und liegt Mitte der 2030iger Jahre auf einem zwischenzeitlichen Höchststand zwischen 0,72 und 0,74. Der Einfluss der Wanderungssalden zeigt sich am Ende des Projektionszeitraums am deutlichsten: Im Verlauf mit einem niedrigen jährlichen Wanderungssaldo erreicht der Saldo bis 2030 Niveau von rund 147 000 Personen jährlich und bleibt dann konstant. Der Abhängigenquotient würde unter diesen Voraussetzungen im Jahr 2060 ein Niveau von 0,8 erreichen. Bei einem hohen Wanderungssaldo (rund 311 000 Personen pro Jahr ab 2030) würde dieser mit einem Niveau von 0,74 niedriger liegen. Auf 100 erwerbsfähige Personen kämen dann 74 Personen, die Rentenzahlungen beanspruchen oder Familienleistungen auslösen.
Die im politischen Diskurs debattierte Erhöhung des Renteneintrittsalters ist ein möglicher Weg, die Abhängigenquotienten zu senken. Der Stabilisierung des Abhängigkeitsquotienten sind jedoch Grenzen gesetzt. So müsste das Renteneintrittsalter 2060 selbst bei einem hohen Wanderungssaldo bei ungefähr 72 Jahren liegen, wenn es Ziel wäre, den Abhängigenquotienten allein hierrüber auf dem Niveau von 2020 zu halten. Daher sind ergänzende Ansätze zur Stabilisierung des Umlageverfahrens gefragt. Neben einer zusätzlichen privaten Altersversorge würden beispielsweise eine Erhöhung der Erwerbsneigung, des Arbeitsvolumens sowie der Durchschnittslöhne das System unterstützen.
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